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AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der scont GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

der scont GmbH

§Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der scont GmbH (nachfolgend «scont») und dem Kunden (nachfolgend Kunde genannt). Mit der Anfrage eines Angebots, der Bestellung, der Terminreservierung und der Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten diese AGB als gelesen und akzeptiert. Sie sind im Sinne einer umfassenden Zustimmung auch ohne besondere Bezugnahme für sämtliche zukünftige Geschäfte verbindlich.

1.2 Sämtliche Leistungen von scont erfolgen auf Basis dieser AGB. Abweichende Bedingungen sowie Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

1.3 Die vorliegenden AGB’s können von scont jederzeit abgeändert oder durch neue Bestimmungen ersetzt werden. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden in geeigneter Weise bekanntgegeben und gelten für alle ab ihrer Bekanntgabe eingegangenen Aufträge.

§ Vertragsabschluss

2.1 scont erstellt für jeden Auftrag ein Angebot. Die von scont erstellten Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen, sofern nicht anders vermerkt. Angaben und Preise sind erst bei definitiver schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich.

Eine erste grobe Kostenschätzung ist für den Kunden kostenlos. Wird eine detaillierte Offerte gewünscht, können bei Nichterteilung des Auftrags die damit verbundenen zusätzlichen Aufwände in Rechnung gestellt werden.

2.2 Das Vertragsverhältnis kommt zustande mit der Annahme des Angebots durch den Kunden. Es basiert ausschliesslich auf der vom Kunden akzeptierten Offerte und den AGB’s von scont. Gegenangebote und/oder Angebote des Kunden gelten nur mit schriftlicher Erklärung von scont als angenommen. Schweigen von scont auf ein Bestätigungsschreiben des Kunden gilt nicht als Annahme.

2.3 scont kann den Auftrag teilweise durch Dritte und Hilfspersonen ihrer Wahl (z.B. Partnerfirmen, etc.) ausführen lassen. Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung ist scont hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung des Auftrags frei.

§ Offerierte Dienstleistung/Produkt und Preise

3.1 Es gelten die Preise gemäss der Offerte oder Auftragsbestätigung von scont, welche Richtwerte auf Basis der Projektbeschreibung des Kunden darstellen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

3.2. Bei jedem Dienstleistungspakete hat der Kunde, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, alle mit der Leistungserbringung von scont verbundenen Kosten, (z.B. Kosten für gebuchte Modelle, zusätzliche Requisiten, Reisekosten, Hotel-/Übernachtungskosten usw.), welche über das Honorar ragen, selbst zu tragen und können im Nachhinein in Rechnung gestellt werden. Gefahrene Kilometer können gemäss den jeweiligen Ansätzen in Rechnung gestellt werden.

3.3 Der Kunde hat gemäss dem Mitwirkungspflicht des Kunden folgende Verpflichtungen gegenüber der scont GmbH:

1. Der Kunde muss der scont GmbH bestmöglich bei der Leistungserbringung unterstützen.

2. Der Kunde muss rechtzeitig alle erforderlichen Voraussetzungen schaffen und Informationen bereitstellen, die für eine effiziente Leistungserbringung durch scont GmbH notwendig sind.

3.4 Falls der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt und dadurch Mehraufwand für scont GmbH entsteht, hat scont GmbH das Recht, dem Kunden zusätzliche Kosten gemäss den geltenden Stundensätzen in Rechnung zu stellen. Es bleiben weitere Ansprüche von scont GmbH aufgrund von Verletzungen der Mitwirkungspflicht unberührt.

3.5 Bei TFP-Shootings (Time for Pictures), bei denen das Foto-Model als Entlohnung die Bilder zur Verfügung gestellt erhält, besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Fotoshootings. Scont GmbH behält sich das Recht vor, ein TFP-Shooting aus zeitlichen oder wichtigen geschäftlichen bzw. auftragsbedingten Gründen abzusagen oder zu verschieben, und kann dafür nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

3.6 Nach erfolgreicher Bearbeitung und Abnahme durch den Kunden wird das gesamte Projekt für einen Zeitraum von 1 Jahr nach der Abgabe auf unserem internen Speichersystem gespeichert. Sollte während dieses Zeitraums aus Platzgründen ein Mangel an Speicherplatz auftreten, werden wir entsprechende Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Daten intakt bleiben. Nach Ablauf des Jahres wird das Projekt von unserem Speichersystem gelöscht, es sei denn, es besteht eine ausdrückliche Vereinbarung zur weiteren Aufbewahrung. Die Gebühren für die Verlängerung der Aufbewahrung auf unserem Speichersystem richten sich nach Umfang und Dauer der gewünschten Verlängerung und werden entsprechend individuell kalkuliert. Das Endprodukt wird jedoch in unserem Archiv aufbewahrt, um bei Bedarf darauf zurückgreifen zu können.

3.7 Die Kunden erhalten nach Abschluss des Projekts einen unbegrenzten Zugriff auf ihr Endprodukt für einen Zeitraum von 3 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums können sie die Ergebnisse der Dienstleistung jederzeit einsehen und herunterladen. Nach Ablauf der 3-monatigen Frist können wir den Zugriff auf die Online Galerie auf Anfrage und nach individueller Vereinbarung verlängern oder erneut ermöglichen. Die Verlängerung des Zugriffs auf die Online Galerie gegen einen zusätzlichen Aufpreis, der vom Umfang und der Dauer der Verlängerung abhängt.

§ Zahlungsbedingungen

4.1 Das Honorar für die offerierte Dienstleistung beträgt 25% des Gesamtbetrags und ist bei Vertragsabschluss fällig.

4.2 Die Leistungserbringung der Dienstleistungspakete erfolgt nach vollständiger Bezahlung des Honorars. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen. Nach dieser Frist gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug.

4.3 Sollte die erbrachte Dienstleistung nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen oder Mängel aufweisen, hat der Kunde das Recht, eine angemessene Nachbearbeitung zu verlangen. Hierfür muss der Kunde scont GmbH eine angemessene Frist gewähren, um die Mängel zu beheben.

4.4 Sollte scont GmbH aus unvorhersehbaren Gründen in Verzug geraten und die vereinbarte Dienstleistung nicht rechtzeitig erbringen können, wird scont GmbH den Kunden unverzüglich darüber informieren und einen neuen angemessenen Zeitpunkt für die Leistungserbringung vereinbaren.

§ Termine

5.1. Die von scont GmbH vereinbarten Termine für die Auftragserbringung sind vorbehaltlich anderer Abmachungen verbindliche Ziele für scont GmbH. Sollte scont GmbH diese Termine nicht einhalten, hat der Kunde scont GmbH eine angemessene zusätzliche Frist zur Leistungserbringung zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist, die von scont GmbH ungenutzt verstreicht, gerät scont GmbH in Verzug.

5.2 Wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere den Mitwirkungs- oder Nebenpflichten wie Zahlungen, Vorbereitungsarbeiten oder Bereitstellung von Zugangsmöglichkeiten, nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, verlängern sich die Termine angemessen.

5.3 Bei höherer Gewalt, die die Leistungserbringung durch scont GmbH erschwert oder unmöglich macht, kann scont GmbH die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit verschieben. Als höhere Gewalt gelten auch Ausfälle von benötigten Mitarbeitern, Material oder andere Umstände, die von keiner Partei zu vertreten sind, sowie das Eintreten solcher Ereignisse in anderen Betrieben. Der Kunde muss unverzüglich über das Ereignis höherer Gewalt informiert werden. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

§ Annullation von Aufträgen

6.1 Durch die Annahme der Auftragsbestätigung und dem Bestätigen eines vorgeschlagenen Termins gilt ein Auftrag als verbindlich gebucht. Aufträge können kostenfrei schriftlich oder elektronisch bis 14 Tage vor der Leistungserbringung annulliert werden.

6.2 Wenn der Kunde einen vereinbarten Auftrag storniert, werden unabhängig vom Annullationsgrund folgende pauschale Entschädigungen zur Abgeltung der von scont GmbH aufgewendeten Kosten für die Auftragsvorbereitung berechnet:

50% des vereinbarten Honorars zuzüglich nicht erstattungsfähiger auftragsbedingter Kosten, sofern die Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor dem Leistungstermin erfolgt.

80% des vereinbarten Honorars zuzüglich nicht erstattungsfähiger auftragsbedingter Kosten, sofern die Stornierung weniger als 3 Kalendertage vor dem Leistungstermin erfolgt.

100% des vereinbarten Honorars zuzüglich nicht erstattungsfähiger auftragsbedingter Kosten, sofern die Stornierung weniger als einen Kalendertag vor dem Leistungstermin erfolgt.

6.3 Zusätzlich hat der Kunde alle nicht erstattungsfähigen Kosten zu tragen, die im Hinblick auf den Auftrag bereits angefallen sind. Die eventuell anfallenden (wie oben in Ziffer 6.1 und 6.2 erwähnt) Stornierungskosten werden über eine Rechnung geltend gemacht.

§ Verschiebung von Aufträgen

7.1 Eine Verschiebung des Termins (auf ein neues Datum) ist einmalig bis 72 Stunden vor dem Termin möglich. Dabei entstandene nicht erstattungsfähigen Kosten (gemäss Punkt 6.3 oben) sowie eine Pauschale von 200.- hat der Kunde selbst zu tragen. Bei Verschiebungen des Termins weniger als 72 Stunden vor dem Termin gelten unabhängig vom Grund der Verschiebung die Regelungen gemäss Punkt 6 oben.

7.2 Die Verschiebung eines Auftrags kann telefonisch oder schriftlich erfolgen und muss vom Kunden und scont anschliessend umgehend schriftlich oder elektronisch bestätigt werden.

§ Verhinderung von scont GmbH

8.1 Falls scont GmbH aufgrund von höherer Gewalt oder anderen schwerwiegenden Gründen (wie Unfall, Krankheit oder Todesfall in der Familie) nicht in der Lage ist, den Auftrag auszuführen, verzichtet scont GmbH auf die Geltendmachung der vereinbarten Kosten. Darüber hinaus kann scont GmbH nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden, und jegliche Haftung von scont GmbH für Mehrkosten oder Schadensersatz wird ausgeschlossen.

8.2 Auf Wunsch des Kunden kann ein Ersatztermin für die Erbringung der Leistung vereinbart werden. Ist dies nicht möglich (z.B. bei Veranstaltungen), wird scont GmbH auf Wunsch des Kunden bestrebt sein, intern oder extern einen Ersatzfotografen oder -videografen zu engagieren (ohne Gewähr). Der externe Ersatzfotograf oder -videograf arbeitet auf eigene Rechnung und zu seinen eigenen Konditionen.

§ Urheber- und andere Schutzrechte

9.1 Alle Urheber- und gegebenenfalls andere Schutzrechte, die während der Erfüllung des vereinbarten Auftrags entstehen, gehören ausschliesslich scont GmbH. Der Kunde erwirbt mit dem Arbeitsergebnis nicht das Urheberrecht, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Der Kunde erhält das nicht übertragbare Recht, die vollständig erfüllten Arbeitsergebnisse für interne geschäftliche Zwecke einzusetzen, wie beispielsweise zur Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung. Im privaten Bereich dürfen die Arbeiten unter Nennung der Urheberschaft von scont GmbH («scont GmbH» oder www.scont.ch) veröffentlicht werden. Der Umfang des Nutzungsrechts für gewerbliche Auftraggeber richtet sich nach dem konkret vereinbarten Verwendungszweck. Eine Weiterveräusserung des Arbeitsergebnisses ist nicht gestattet.

9.2 Jegliche Veränderungen am Arbeitsergebnis durch den Kunden bedürfen der Zustimmung von scont GmbH, da andernfalls eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

9.3 Bei nicht vertragsgemässer Verwendung der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, scont GmbH eine pauschale Entschädigung in Höhe von 150% des vereinbarten Honorars zu zahlen. scont GmbH behält sich das Recht vor, weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen und den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen.

9.4 Sollte der Kunde scont GmbH besondere Anweisungen oder Aufnahmebewilligungen erteilen, obliegt es dem Kunden sicherzustellen, dass diese Anweisungen und Bewilligungen rechtmässig sind und insbesondere keine Urheber-, Persönlichkeits- oder andere Schutzrechte verletzen. Falls dennoch Ansprüche von Dritten wegen Verletzung von Urheber- oder sonstigen Schutzrechten gegenüber scont GmbH geltend gemacht werden, stellt der Kunde scont GmbH vollumfänglich von sämtlichen entstandenen Schäden und Kosten im Zusammenhang mit gerichtlichen oder aussergerichtlichen Streitigkeiten frei.

§ Verwendung der Arbeiten durch scont GmbH

10.1 Sofern keine abweichende Vereinbarung vor Auftragserteilung getroffen wurde, behält sich scont GmbH das Recht vor, die Ergebnisse des Auftrags für eigene Zwecke zu verwenden und zu veröffentlichen, einschliesslich der Verwendung in Portfolios, Ausstellungen, sozialen Medien oder auf der eigenen Website.

10.2 scont GmbH darf, sofern nicht anders vereinbart, den Arbeitsprozess eines Auftrags uneingeschränkt dokumentieren und veröffentlichen. scont GmbH achtet darauf, dass keine Inhalte veröffentlicht werden, die dem Kunden schaden könnten, und dass die veröffentlichten Inhalte keine negativen Darstellungen von natürlichen Personen, Orten und Dienstleistungen enthalten.

§ Gewährleistung

11.1 scont GmbH verpflichtet sich ihre Leistungen gewissenhaft im Rahmen der üblichen Sorgfalt zu erbringen.

11.2 Die Vertragsgemässheit oder Mangelhaftigkeit der Leistungen von scont GmbH richtet sich nach den schriftlichen vertraglichen Vereinbarungen. Der Kunde muss die Leistungen unverzüglich überprüfen und eventuelle Beanstandungen innerhalb von 48 Stunden, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, schriftlich melden. Unterlassene Anzeigen gelten als bedingungslose Genehmigung.

11.3 Der künstlerische Gestaltungsspielraum von scont GmbH gilt für Grafiken, Bilder, Bildbearbeitungen, Filme und die Führung von Social Media. Reklamationen bezüglich des künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen.

11.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die von scont GmbH nicht zu vertreten sind, wie höhere Gewalt, externe Einflüsse oder unzureichende Mitwirkung des Kunden.

11.5 Im Falle eines Mangels kann scont GmbH innerhalb angemessener Frist Nachbesserungen vornehmen.

§ Haftungsrecht

12.1 scont GmbH haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr oder ihren Hilfspersonen verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden wie der Verlust von Dateien ist ausgeschlossen. 

12.2 Die scont GmbH haftet nicht für den Verlust von Dienstleistungsdateien aufgrund ihres eigenen Verschuldens, und der Kunde hat kein Recht auf Entschädigung. Allerdings ist die scont GmbH verpflichtet, den Kunden umgehend über den Verlust zu informieren und einen neuen Termin für die Dienstleistung oder Lösungssuche zu vereinbaren. Die scont GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten, der auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

12.3 Die Haftung von scont GmbH ist in jedem Fall auf den Umfang ihrer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.

§ Schlussbestimmungen

13.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die individuellen Verträge zwischen dem Kunden und der scont GmbH unterliegen ausschliesslich dem schweizerischen Obligationenrecht (OR), und internationale Rechtsnormen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

13.2 Falls einzelne Bestimmungen in den AGB oder den Einzelverträgen unwirksam oder nichtig sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch gültig und wirksam. In einem solchen Fall wird die unwirksame Bestimmung so ausgelegt oder ergänzt, dass der beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 01.08.2023 gültig.